Beim Grunderwerb Steuern sparen

veröffentlicht am 1. Juni 2016

Die Grunderwerbssteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich hoch, in Hessen liegt sie bei sechs Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie und die vom Käufer für den Verkäufer zu übernehmende Leistungen. Nicht versteuert wird loses, mit der Immobilie nicht fest verbundenes Zubehör (z. B. Küchenmöbel, Sauna). Von daher lohnt sich eine präzise Aufstellung des losen Zubehörs und dessen Bewertung im Kaufvertrag. 

Sofern weniger als 95 Prozent einer Personengesellschaft bzw. juristischen Gesellschaft (GmbH) mit inländischem Grundvermögen erworben wird, ist dieser Kauf grunderwerbssteuerfrei. Generell gilt, wenn ein Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren rückabgewickelt wird, kann die Grunderwerbssteuer auf Antrag zurückgezahlt werden. (nh)

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