Die eigenen 4 Wände altersgerecht umbauen

veröffentlicht am 6. Januar 2016

Wer in der bisherigen Wohnung im Alter oder mit einer Behinderung wohnen bleiben möchte, kann sein Haus beziehungsweise seine Wohnung altersgerecht umbauen. Hierzu zählen ein barrierefreier Zugang, Rampen, Hubplattformen, Treppenlift, automatische Türöffner, Handläufe, Grundrissänderungen, Abbau von Schwellen oder bodentiefe Duschen. Eine Finanzierung ist beispielsweise mit einem Zuschuss der Pflegekasse von bis zu € 4.000,- möglich.

Alternativ kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein verlorener Zuschuss von bis zu € 4.000,- für Einzelmaßnahmen und bis zu € 5.000,- pro Wohneinheit bei Erreichen des Standards "altersgerechtes Haus" beantragt werden. Weiterhin können dazu zinsverbilligte Darlehen (z. Zt. 0,75, 10 Jahre) der KfW von bis zu € 50.000,- pro Wohnung oder auch ein Riester-Guthaben eingesetzt werden. (nh)


15.12.2015 Ka/Le

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