Austauschpflicht für alte Kaminöfen

veröffentlicht am 13. Juli 2016

Seit dem 01.01.2015 schreibt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid – Emissionen vor.

Für Öfen, die vor 2010 eingebaut wurden, gelten maximal 0,15 Gramm Feinstaubausstoß pro Kubikmeter und maximal vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Vorgesehen ist ein Ausbau oder eine Filternachrüstung in vier Schritten bis Ende 2024. Neue Kaminöfen ab Inbetriebnahme 21.03.2010 müssen strengere Grenzwerte einhalten. Seit 2015 haben sich die Anforderungen nochmals erhöht.

Ausgenommen sind historische Öfen, die vor 1950 eingebaut wurden. Für weitere Informationen sollte man sich an einen Schornsteinfeger wenden. (nh)

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