Frostsicherung bei Immobilienverkauf wichtig

veröffentlicht am 5. November 2019

Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen platzen. Die Folge können Wasserschäden sein. Die Räume sollten immer ausreichend beheizt sein. Fährt jemand weg, reicht es oft nicht, die Heizung auf das Frostsymbol zu stellen. Leerstehende Immobilien sind besonders gefährdet. Ausreichend beheizen sollte man zudem Dachböden oder Zimmer, die selten genutzt werden. Bei längerer Abwesenheit sollte man auch die Wasserleitungen entleeren und trockenblasen – das gilt auch für Außenwasserhähne und deren Zuleitungen. Denn durch Frost kann in Trinkwasserund Heizungsinstallationen der Druck stark ansteigen. Zusätzlich ist es wichtig, dass eine vertraute Person die Immobilie kontrolliert. Ohne diese Vorkehrungen riskiert der Eigentümer im Zweifel den Versicherungsschutz.

Zum News-Archiv

Nach oben
Datenschutz-Einstellungen