Grundsteuer-Erlass bei Mietausfällen

veröffentlicht am 5. November 2020

Leerstand kann für Eigentümer zu erheblichen Belastungen führen, da den laufenden Kosten keine Mieteinnahmen gegenüberstehen. Vermieter, die unverschuldet Mietausfälle zu verzeichnen haben, können rückwirkend einen Grundsteuererlass beantragen. Ursachen für Mietausfälle können Mietpreisverfall, zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter, oder besondere Umstände, etwa Wasserschäden, sein. Der Eigentümer ist gegenüber Steuerämtern in der Pflicht zu beweisen, dass er aktiv nach Mietern gesucht hat, um Mietausfälle zu vermeiden. Betragen die jährlichen Mieteinnahmen maximal 50% der ortsüblichen Sollmiete, werden 25 % der Grundsteuer erstattet. Ließen sich im ganzen Jahr keine Mieterträge erzielen, werden 50% der Grundsteuer erlassen. Wichtig ist die Einhaltung von Fristen, um Ansprüche nicht zu verlieren. So können für 2020 Anträge nur noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

 

von Immobilienwirt
Claus-Dieter Umbach,
Immobilien Hoesch-Kröger-Kampe,
Kassel, 05.11.2020

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