Immobilie als Kapitalanlage

veröffentlicht am 15. September 2020

Wer eine Immobilie zur Kapitalanlage kaufen und modernisieren möchte, sollte beachten, dass Handwerkerrechnungen nicht unbegrenzt sofort steuerlich geltend gemacht werden können. In den ersten drei Jahren gilt für „anschaffungsnahe Kosten“ eine Grenze von 15 % des Gebäudeanteils am Kaufpreis. Hierunter fallen etwa eine Badsanierung oder neue Fenster, nicht aber gewöhnliche Renovierungen wie Malerarbeiten.Reißt die Grenze, kann der Betrag nur noch regulär mit der üblichen Abschreibung über meist 50 Jahre genutzt werden. Hierbei gibt es viele Fallstricke: So werden etwa die Kaufnebenkosten mitgezählt, bei Eigentumswohnungen anteilig von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Investitionen. Kalkulieren Sie also vor dem Kauf die Kosten genau.Die steuerlichen Auswirkungen könnten gravierend sein!

von Max Grotepaß, M.A.
Bau- und Immobilienwirtschaft,
Hoesch-Kröger-Kampe,
Kassel,

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