Legionellenprüfung in 2013

veröffentlicht am 15. Mai 2014

Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, welche eine zentrale Warmwasseraufbereitungsanlage besitzen, sind in 2013 erstmals prüfungspflichtig.

Dies betrifft Großanlagen mit einem Trinkwassererwärmer – Speicher ab 400 l Inhalt oder Anlagen mit mindestens 3 l Rohrinhalt zwischen Abgang des Speichers bis zur Entnahmestelle. Die Prüfer können über jeweilige Landeslisten ermittelt werden.

Bei einer Überschreitung des Legionellengrenzwertes muss der Eigentümer selbstständig das Gesundheitsamt informieren, Ursachen feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung durchführen lassen. Die Mieter sind unmittelbar zu informieren und alle Aufzeichnungen müssen 10 Jahre archiviert werden. Eine Pflichtverletzung führt zu einer Ordnungswidrigkeit mit bis zu € 25.000,00 Busgeld.

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