Mögliches Widerrufsrecht bei Mietverträgen

veröffentlicht am 7. November 2014

Unter der Voraussetzung, dass vor Abschluss des Mietvertrages keine Wohnungsbesichtigung durch den Mieter stattgefunden hat und der Vermieter als Unternehmer gemäß Paragraf 14 BGB angesehen wird (i. d. R. bei einer dauerhaften Vermietung von mehr als acht Wohnungen), muss der Mieter durch den Vermieter schriftlich auf ein Widerrufsrecht von 14 Tagen und die Pflicht des Mieters zur Leistung von Wertersatz bei Widerruf des Mietvertrages hingewiesen werden. Unterbleibt die Belehrung, hat der Mieter unter oben genannten Voraussetzungen eine Widerrufsfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen. Von daher sollte die Übergabe der Mieträume in oben genannten Fällen sicherheitshalber frühestens 14 Tage nach Abschluss eines Mietvertrages einschließlich der schriftlichen Widerrufsbelehrung vorgenommen werden. Gewerbemietverträge fallen nicht unter diese neue Regelung.

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