veröffentlicht am 7. Januar 2016
Ab 01.11.2015 müssen Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte (z. B. Verwalter) bei einem Wohnungswechsel Mietern
schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen (= Wohnungsgeberbescheinigung).
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug müssen Vermieter dem Mieter
folgende Daten schriftlich oder elektronisch geben:
Formulare sind bei den Meldebehörden erhältlich. Nur mit dieser Wohnungsgeberbescheinigung
kann sich der Mieter melderechtlich an- oder abmelden.
Alternativ ist auch eine elektronische Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter direkt bei der Meldebehörde möglich.
26.10.2015 Ka/Le