Spekulationsfrist: Erleichterung beim Hausverkauf

veröffentlicht am 5. Februar 2020

Wer eine Immobilie vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn veräußern möchte, konnte sie bisher im Zeitraum zwischen einer eigenen Nutzungund dem Verkauf nicht vermieten, ohne dadurch eine Steuerpflicht auszulösen. Von dieser Regelung hat sich der Bundesfinanzhof nun verabschiedet. Wer ein Objekt im Jahrdes Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst genutzt hat, kann sie im Anschluss vermieten, und trotzdem steuerfrei verkaufen. Dabei müssen es keineswegs volle Kalenderjahre sein. Es reicht aus, wenn im ersten Kalenderjahr die Wohnung nur am letzten Tag des Jahres selbst genutzt wurde. Diese neue Regelung kann ein großer Vorteil für Verkäufer von zum Beispiel Eigentumswohnungen sein, die ihre Immobilie veräußern möchten, sie während des Verkaufsprozesses aber nicht leer stehen lassen wollen.

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