veröffentlicht am 19. Mai 2014
Im Rahmen der Geldwäscheprävention sind auch Immobilienmakler verpflichtet Kunden gemäß dem Geldwäschegesetz zu idendifizieren.
Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen daher dem Makler bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung Ihren Ausweis vorlegen und die Daten dokumentieren lassen.
Sollten Sie in Vollmacht für eine andere Person auftreten, muss auch die andere Person identifiziert und alle Kontakt- und Ausweisdaten aufgenommen werden.
Bei juristischen Personen (bspw. GmbH) ist außer dem Ausweis des Vertretungsorgans (Geschäftsführers) auch ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
Die von Ihnen erhobenen Daten muss der Makler entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen für 5 Jahre archivieren.
Jeder seriöse Makler wird Sie daher um diese Unterlagen bitten, bevor er für Sie tätig werden darf.