Umbau-Förderung sichern

veröffentlicht am 9. August 2016

Menschen mit Behinderungen können behindertengerechte Umbaumaßnahmen ihres selbstgenutzten Wohnraums vom Land Hessen gefördert bekommen.

Hierzu zählt beispielsweise der behindertengerechte Umbau von Bädern, Küchen, der Einbau von Aufzügen, Rampen oder der Abbau von Stufen.

 

Anerkannte Kosten werden mit maximal 50 Prozent, absolut bis zu 25 000 Euro pro Wohnung gefördert. Neben der selbstständigen Eigennutzung der Wohnung durch Behinderte ist eine weitere Voraussetzung, dass erst nach der Förderbewilligung mit den Maßnahmen begonnen wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es im Internet unter www.wibank.de. (nh)

Zum News-Archiv

Nach oben
Datenschutz-Einstellungen