Eigenheim: Energetisch sanieren absetzbar

veröffentlicht am 20. Februar 2020

Während früher energetische Sanierungen nur bei vermieteten Objekten steuerlich geltend gemacht werden konnten, geht das jetzt auch bei selbstgenutztem Wohnraum. Wer also zum Beispiel sein Haus dämmen, Fenster ersetzen oder die Heizung erneuern will, der kann mit einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 40 000 Euro rechnen. Wenn Sie sich von einem Energieberater unterstützen lassen, können 50 Prozent der Kosten dafür von Ihrer tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Details regelt der neue Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes. Eine individuelle Beratung vom Steuerberater lohnt sich.

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