Pflichten für Vermieter/Verkäufer aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung

veröffentlicht am 15. Mai 2014

Die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung tritt voraussichtlich zum 01.05.2014 in Kraft. Für Neubauten bedeutet das, dass 25 % Primärenergie eingespart und die Wärmedämmung um 20% verbessert werden muss. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Immobilien (Kulturdenkmäler).

Bei Bestandsimmobilien müssen ab 2015 konventionelle Heizkessel, welche vor 1985 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Dies gilt allerdings nicht bei 1- oder 2-Fam.-Häusern, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 01.02.2002 selbst bewohnt hat. Bei einem Eigentümerwechsel muss der Kesselaustausch innerhalb von 2 Jahren erfolgen.

Gem. § 16a EnEV müssen ab 01.05.2014 Immobilienanzeigen energiebezogene Angaben erhalten. Dies bedeutet Angaben zur Befeuerungsart, zum Energieverbrauch, zum Baujahr des Gebäudes und zur Energieeffizienzklasse (A + bis H). Ferner muss bereits bei einer Besichtigung einer Immobile dem Kauf- oder Mietinteressenten ein Energieausweis vorgelegt werden.

Deshalb sprechen Sie vor einem Verkauf oder einer Vermietung immer einen kompetenten Fachmann an.

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