veröffentlicht am 1. Dezember 2016
Bei Erwerb einer Immobilie können neben Grundbucheintragungen auch Eintragungen im Baulastenverzeichnis wertbildend sein. Das Baulastenverzeichnis wird beim Bauaufsichtsamt geführt.
Eine Baulast ist eine öffentlichrechtliche Verpflichtung, die im Rahmen einer Baugenehmigung seit 1977 durch die Behörde auferlegt wird. Eine Baulast kann begünstigen aber auch belasten.
Beispiele für Baulasten sind die Abstandsflächenbaulast, die Anbindungsbaulast (Nachweis von Pkw-Plätzen auf fremdem Grundstück), die Vereinigungsbaulast (zwei Grundstücke werden als Einheit gesehen), die Anbaubaulast (Verpflichtung zum Anbau an ein grenzseitiges Gebäude) sowie die Erschließungsbaulast (sichert Zuwegung auf fremden Grundstücken). (nh)