Übertragung der Immobilien an Kinder

veröffentlicht am 15. September 2020

Wer eine Immobilie noch zu Lebzeiten an Kinder verschenkt, sorgt für klare Verhältnisse und hat das gute Gefühl, die Übertragung wichtiger Bestandteile des Vermögens geregelt zu haben, ohne das es zu möglichen Streitigkeiten zwischen den Erben kommt. Immobilienschenkungen helfen auch, Steuern zu sparen. So kann ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre ausgenutzt werden. Immobilienschenkungen sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn die Familienund Vermögensverhältnissem gefestigt sind und man die Substanz der verschenkten Immobilie, etwa für spätere Pflege- und Betreuungskosten, nicht benötigt. An erster Stelle sollte die Absicherung des Schenkers stehen. Zu empfehlen ist neben einer Konsultation eines Notars auch die Eintragung eines Nießbrauchrechtes im Grundbuch.  Es erlaubt dem Schenker, in der Immobilie weiterhin zu wohnen oder diese zu vermieten.


von Immobilienwirt
Claus-Dieter Umbach,
Immobilien Hoesch-Kröger-Kampe,
Kassel, 12.09.2020

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